Oeffentliche Aufgaben moeglichst buergernah dezentral lokal regeln?!
Subsidiarität bedeutet, dass öffentliche Aufgaben möglichst bürgernah – zum Beispiel auf der Ebene der Kommunen oder der Bundesländer – geregelt werden sollen. Erst wenn ein bestimmtes Problem dort nicht gelöst werden kann, wird die Regelungskompetenz nach „oben“ abgegeben. Die EU soll sich nur um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als die Mitgliedsländer.
In Artikel 5 des EG-Vertrages heißt es: „In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Das Subsidiaritätsprinzip dient nicht nur der Erhaltung der Eigenständigkeit der EU-Staaten, es hilft auch, ein Stückchen „EU-Bürokratie“ abzubauen.
Die Europäische Kommission muss bei jeder Gesetzesinitiative nachweisen, dass sie die jeweilige Aufgabe besser lösen kann als die Regionen oder die Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Amsterdam enthält im so genannten „Subsidiaritätsprotokoll“ rechtlich verbindliche Präzisierungen für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Damit das Handeln der Europäischen Union gerechtfertigt ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
– Die Ziele der Maßnahmen können nicht ausreichend durch die Mitgliedstaaten erreicht werden.
– Sie können daher besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden.
Die Kommission muss künftig begründen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Maßnahmen der Europäischen Union den Mitgliedstaaten so viel Raum lassen müssen wie möglich.
Fundstelle hier am 8.3.2018.