„Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“: Erklärung durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.

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Die UN-Vollversammlung hat am 17. Dezember 2018 nach jahrelangen Verhandlungen die Erklärung für die „Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ verabschiedet. Damit werden Kleinbauern und andere Gruppen wie Landarbeiter*innen besser vor Menschenrechtsverletzungen geschützt. Ein Bündnis aus 19 deutschen und internationalen Bauern-, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen fordert: Auch die Bundesregierung muss sich zur Erklärung bekennen und sie umsetzen. Bei der finalen Abstimmung im Plenum der UN-Vollversammlung in New York votierten 121 Staaten dafür, acht dagegen und 54 enthielten sich, darunter auch Deutschland.

Die UN haben mit der Erklärung die Rechte und Pflichten für Staaten zum menschenrechtlichen Schutz von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen und anderen auf dem Land arbeitenden Menschen klar definiert. „Die UN-Bauernrechteerklärung gibt Staaten Leitlinien an die Hand, mit denen sie nationale Gesetze nun entlang der Rechte und Bedürfnisse von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen ausrichten können“, sagt Paula Gioia von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Europäischen Koordination von Via Campesina. „Die schwierigen Verhandlungen haben gezeigt, dass sich ohne den Druck bäuerlicher Bewegungen weltweit und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen wenig bewegt. Wir werden uns mit langem Atem für deren Umsetzung starkmachen“, fügt Gioia hinzu.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich bei den bisherigen Abstimmungen stets enthalten (vgl. hier): So im UN- Menschenrechtsrat im September 2018, bei der Abstimmung im 3. Ausschuss der UN-Vollversammlung im November 2018 (vgl. hier) und bei der finalen Abstimmung im Plenum der UN-Vollversammlung am 17. Dezember.

Finale Version UN-Erklärung: „UN Declaration for the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas“ (Offizielle Version vom 17.12. folgt).

Ansprechperson bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie der Europäische Koordination von Via Campesina (ECVC): Paula Gioia, Mobil: +49 (0) 152 05 76 45 91, E-Mail: paula.gioia(ät)eurovia.org

# Weitere Informationen bei FIAN Deutschland, hier.

# Hintergrundinformationen bei FIAN Österreich hier.

# Die Erzeugergemeinschaft Biogemüse Südwesten mit Sitz in Eichstetten am Kaiserstuhl hat nach zähem Ringen und wichtiger Vorarbeit vom Regierungspräsidium im Januar 2018 eine Zusage zu ihrer offiziellen Anerkennung erhalten – damit wurde die Bahn frei für den Bau eines größeren Kühllagers, das die sichere Belieferung von Rinklin Naturkost mit Möhren – die alle bei uns gewaschen werden – über weite Strecken des Jahres garantieren kann! (vgl. hier).

# Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH, hier und hier) wurde zum 7. August 2017 als Berater in den Wirtschafts- und Sozialausschuss bei den Vereinten Nationen berufen (vgl. hier und hier).

# Hinweise auf den 1ten internationalen Kongress für die Rechte der Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten weltweit in 2017, hier und hier.

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