Neue Mieterstromförderung nutzen !

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Mieter und Vermieter gemeinsam für die Energiewende

Durch Ausbau der Photovoltaik nachhaltig die dezentrale Energiewende voranbringen – Darum neues Mieterstromgesetz nutzen !

Mieterstrom könnte sich zu einem wichtigen Ansatzpunkt für die dezentrale Energiewende entwickeln. Das Thema Mieterstrom und die beiden Beispiele der Solar-Bürger-Genossenschaft, umgesetzt mit BHKW in der Hebelstrasse in Gundelfingen und in der Umsetzung mit dem Wohnprojekt schwereLos im Freiburger Gutleutmatten können vielfältige Anregungen geben.

Durch den Bau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und die Nutzung des Solarstroms vor Ort lässt sich die Energiewende aktiv voranbringen. Damit dieses Potential besser genutzt wird, verabschiedet der Deutsche Bundestag  ein Mieterstromgesetz noch vor der Sommerpause am Donnerstag, 29. Juni 2017, das Vermietern einen Zuschuss verspricht, wenn sie auf dem Hausdach produzierten Strom direkt an Mieter weiterleiten (18/12355). Die Debatte wurde live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die Sachverständigen hatten bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, diesen Vorstoß von der Bundesregierung und Koalitionsfraktionen – zur Solarstrom-Förderung nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für Mieter – prinzipiell einhellig begrüßt. Bei der Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2017 wurde aber die geplante Ausgestaltung des Vorhabens kritisiert.

Bereits einen Tag vor der geplanten Verabschiedung des Mieterstromgesetzes im Parlament organisierte die Solar-Bürger-Genossenschaft in Freiburg eine Veranstaltung zum Thema „Mieterstromförderung nutzen!“. Ziel war es, über die Möglichkeiten des Gesetzes und die darin steckenden Chancen für Mieter und Vermieter zu informieren (Hinweis hier).

Mit der Förderung von Mieterstrom haben Vermieter und Mieter endlich gemeinsam etwas von der Energiewende. Bisher nutzen vor allem Eigenheimbesitzer den Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach. Das soll jetzt auch für Mieter möglich werden. Wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an die Mieter im selben Haus liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber in vielen Fällen nicht.

Durch einen Mieterstromzuschlag wird sich dies zukünftig ändern. Wohngebäude erfahren so eine Aufwertung und das Angebot für Mieterstrom wird ausgeweitet. Auch Mieter profitieren davon und können sich durch den Bezug des Solarstroms vom Dach an der Energiewende beteiligen und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt.

Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit noch in diesem Jahr förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.

 

Ergänzender Hinweis: Freiburger Bürgerstrom, hier.

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